VLAMV klagt gegen Windkraftprojekt Rambeel III
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VLAMV klagt gegen Windkraftprojekt Rambeel III
Fristgerecht am 5.10.2026 hat der VLAMV (Verein für Landschaftsgestaltung und Artenschutz Mecklenburg-Vorpommern e.V.) Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Projektes Rambeel III (5 neue Windkraftanlagen) beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald erhoben.
Als anerkannte Naturschutzvereinigung ist der Verein nach der Naturschutzgesetzgebung klageberechtigt, um unzureichend berücksichtigte Belange des Naturschutzes in behördlichen Genehmigungsverfahren durchzusetzen. „Der Genehmigungsbescheid Rambeel III weißt mehrere eklatante Mängel hinsichtlich der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz auf“, so Gilbert Schulz vom VLAMV. „Notwendige Schutzmaßnahmen für den Seeadler, den Rotmilan, die Rohrweihe, den Kranich sowie weiteren gefährdeten Arten, wie dem seltenen Steinschmätzer, wurden nicht mit der gesetzlich geforderten Sorgfalt bearbeitet, teils sogar missachtet. Diese Maßnahmen umfassen vorrangig notwendige Abschaltzeiten sowie zusätzlich zu schaffende Ersatzlebensräume.“
Das Projekt Rambeel III befindet sich in der Gemeinde Wedendorfersee, Landkreis Nordwestmecklenburg. Die geplanten Windkraftanlagen sollen mit einer Höhe von über 250 Metern errichtet werden. Die Genehmigung wurde bereits am 19.06.2025 erteilt und damit 3 Monate bevor das Windvorranggebiet „Rambeel 07/25“ überhaupt von der Verbandsversammlung beschlossen wurde. Am 11.11.2025 erfolgte die erstmalige Bekanntmachung der Genehmigung, kurz nach der Beschlussfassung der Vorranggebiete. Wegen veralteter und fehlender Unterlagen musste die Bekanntmachung bereits zwei Mal wiederholt werden. Auch nach der dritten Bekanntmachung verbleiben nicht aufgeklärte Unregelmäßigkeiten in den Unterlagen. Rambeel III grenzt unmittelbar an das Windprojekt Rambeel IV, das sich auf Gebiete der Gemeinden Rüting, Upahl und Veelböken erstreckt. Die 22 Windkraftanlagen dieses Windparks sind mit einer Höhe von 266,5 Metern geplant. Der Genehmigungsbescheid wurde am 12.03.2026 erlassen. Trotz massiver Proteste der Bevölkerung, die auch in 430 Einwendungen zum Ausdruck gebracht wurden, fand im Vorfeld der Genehmigungserteilung kein Erörterungstermin statt.
Gilbert Schulz: „Die Entscheidungen in der Genehmigung zum Vorhaben Rambeel III haben unmittelbar Einfluss auf das räumlich direkt anschließende und zeitlich versetzt genehmigte Vorhaben Rambeel IV. Die unzureichend formulierten Auflagen zum Artenschutz ebnen gewissermaßen den Weg für Rambeel IV. Die 27 Anlagen beider Projekte würden als ein großes, eng mit Windkraftanlagen bebautes Gebiet wahrgenommen werden, in einem Landschaftsraum, der sich bis jetzt durch seine unzerschnittene Großräumigkeit und die daraus resultierende Ungestörtheit und Beruhigung auszeichnet. Gerade aufgrund seiner landschaftlichen Ausstattung bietet der Bereich einer Vielzahl von Arten ideale Lebensbedingungen!"
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